2008/07/30

Bundesregierung beschließt Nichtfurzer-Gesetz

Der deutsche Bundestag hat heute in dritter Lesung das sog. "Nichtfurzer-Gesetz" verabschiedet.

Das Nichtfurzer-Gesetz verbietet zukünftig unter der Androhung hoher Bußgelder das Furzen in öffentlichen Lokalen und Kneipen mit weniger als einem Fenster.

Für Restaurants und Kneipen mit extra hierfür vorgesehenen Nebenräumen gelten ebenso Sonderregelungen wie für Eckkneipen mit zwei Fenstern aber nur einem Wirt.

Nach Aussage eines Regierugssprechers diene dieses, längst überfällig Meisterwerk juristischer Spitzfindigkeit, in erster Linie dem Schutz noch minderjähriger Passiv-Furzer.

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